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Ratgeber

Ist die Praxisausfallversicherung steuerlich absetzbar?

Ratgeber · ca. 4 Min. Lesezeit · Stand: Juli 2026

Kurz gesagt: für den Kern der Absicherung in der Regel nicht. Der Bundesfinanzhof ordnet das Risiko, dass du als Inhaber krank wirst oder verunfallst, deiner Privatsphäre zu. Dafür bleibt die Leistung im Ernstfall steuerfrei. Hier die Grundlagen, damit du das Gespräch mit deinem Steuerberater vorbereitet führst.

Kurz vorab: Das ersetzt keine Steuerberatung

Steuerrecht hängt vom Einzelfall ab und ändert sich. Dieser Ratgeber ordnet die Grundprinzipien ein – die verbindliche Beurteilung für deine Praxis trifft dein Steuerberater. Nutz das hier als Vorbereitung, nicht als Ersatz.

Die Grundregel: Krankheit ist ein privates Risiko

Der Bundesfinanzhof hat entschieden (Urteil vom 19.05.2009, Az. VIII R 6/07): Eine Praxisausfallversicherung, die leistet, wenn du als Inhaber durch Krankheit oder Unfall ausfällst, sichert ein Risiko deiner Person ab – auch wenn die Leistung die laufenden Praxiskosten deckt. Die Beiträge für diesen Teil sind deshalb keine Betriebsausgaben.

Die gute Nachricht: Die Leistung bleibt steuerfrei

Die Kehrseite wirkt zu deinen Gunsten: Weil die Beiträge privat veranlasst sind, ist die Auszahlung im Leistungsfall keine Betriebseinnahme. Gerade in einem längeren Ausfall, in dem jeder Euro zählt, kommt das Geld damit ungeschmälert in deiner Praxis an.

Ausnahme: Quarantäne und behördliche Schließung

Anders liegt es bei Risiken, die aus dem Praxisbetrieb selbst kommen – etwa einer behördlich angeordneten Quarantäne oder Schließung. Der Beitragsanteil für ein solches Risiko kann laut BFH als Betriebsausgabe abziehbar sein. Eine Leistung aus diesem Teil erhöht dann aber den Gewinn. Damit dein Steuerberater das sauber trennen kann, braucht er eine Aufteilung des Beitrags auf die versicherten Risiken.

Und als Sonderausgabe?

Die privat veranlassten Beiträge kommen allenfalls als Sonderausgaben in Betracht. Weil der dafür geltende Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen meist schon durch Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft ist, wirkt sich das in vielen Fällen nicht mehr aus. Wie es bei dir aussieht, klärt dein Steuerberater.

Was du deinem Steuerberater mitgeben solltest

Nimm die Vertragsunterlagen mit den versicherten Risiken mit und, falls dein Vertrag mehrere Bausteine enthält, die Aufteilung des Beitrags. In der kostenlosen Risiko-Analyse besprechen wir den Tarif der SIGNAL IDUNA so, dass die Bausteine für dich und deinen Berater klar erkennbar sind.

Dieser Ratgeber informiert allgemein und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Versicherungsberatung. Maßgeblich sind die jeweiligen Versicherungsbedingungen und deine steuerliche Situation.

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